Kosten einer Abtreibung – wer bezahlt?
Die Kosten für einen Abbruch der Schwangerschaft werden in Österreich nicht von der Krankenkasse übernommen. Falls Du eine Abtreibung im ersten Moment aufgrund von Panik erwägst, solltest Du wissen, dass Du diese Kosten selbst übernehmen musst.In allen weiteren Länder Westeuropas wird die Abtreibung jedoch für Jugendliche und sozial schwachen Frauen bezahlt. Ausgenommen davon sind Monaco, Malta, Irland und Liechtenstein, da dort eine Abtreibung verboten ist. Die Kosten einer Abtreibung in Österreich liegen bei etwa 500 Euro. Zusätzliche Kosten müssen gesondert gesondert gezahlt werden. Die Kosten der Abtreibung beinhalten die Beratung der Schwangeren, die Beratung zur geeigneten Abbruchmethode, Medikamente für einen medikamentösen Abbruch oder einen chirurgischen Eingriff, der auch die Anästhesie beinhaltet.
Was tun in der ersten Panik?
Bitte reagiere nicht panisch, wenn Du ungewollt schwanger wirst und lasse Dich zunächst von einem kundigen Arzt beraten und auch über die Kosten einer Abtreibung aufklären. Viele Frauen berichten von einer schweren Zeit und psychischer Belastung, nachdem sie einen Abbruch haben durchführen lassen. Lasse Dich lieber nicht von „gut gemeinten“ Ratschlägen Deiner Bekannten beeinflussen. Nutze lieber die Möglichkeiten und lasse dich von uns kostenlos und direkt beraten (kontaktiere uns hier), damit Du die richtige Entscheidung treffen kannst. Ein guter Arzt behandelt dieses delikate Thema ebenfalls mit Feingefühl und erklärt Dir in verständlichen Worten die Möglichkeiten, die Dir in Österreich bei einer Abtreibung zur Verfügung stehen. Du kannst auch andere Beratungsstellen zur Aufklärung aufsuchen.
Kosten einer Abtreibung werden nicht übernommen
Das österreichische Gesetz besagt, dass eine Abtreibung ohne medizinischen Grund nur legal ist, wenn sie vor der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt wird. (Österreichischer Gesetzestext: „Innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft §97) Die Abtreibung ist von einem Arzt nach vorheriger Beratung durchzuführen. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich, damit die Beratung optimal und individuell auf die Schwangere abgestimmt werden kann. Weder die Wartezeit, noch die Beratung in einer Beratungsstelle werden vom österreichischen Gesetz vorgeschrieben. Auch die inhaltlichen Vorgaben der Beratung werden nicht vom Gesetz vorgeschrieben und Du musst auch keine Gründe für den Abbruch angeben. Deine Daten werden nicht an Krankenkassen weitergegeben, da Du die Kosten der Abtreibung selber zahlen musst.
Ist eine Abtreibung strafbar?
Ebenso ist Dein Wohnort unwichtig, weshalb auch Frauen aus anderen Ländern in Österreich einen Abbruch durchführen lassen können, wenn sie die Kosten der Abtreibung selber zahlen, wenn es keinen medizinischen Grund für einen Abbruch gibt. Die Durchführung der Abtreibung ist nicht strafbar, wenn sie innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft von einem Arzt nach der Beratung vollzogen wird. Sie ist ebenfalls nicht strafbar, wenn für Dich ernsthafte Lebensgefahr besteht oder Du einen Schaden für die seelische und körperliche Gesundheit zu erwarten hättest. Wenn das erwartete Kind körperlich und/oder geistige, schwere Schäden hat, ist der Abbruch auch nicht strafbar, auch dann nicht, wenn Du schwanger geworden bist als Du noch nicht volljährig warst.
Österreichischer Gesetzestext:
§96 Schwangerschaftsabbruch §97 §98
Ärzte keine Verpflichtung für Abtreibung
Es besteht für Ärzte, Sanitäter und Krankenpfleger keine Verpflichtung eine Abtreibung durchzuführen oder daran beteiligt zu sein. Nur wenn Du in Lebensgefahr bist, ist ein Arzt dazu verpflichtet den Abbruch durchzuführen. Das Gesetz besagt weiter, dass niemand aufgrund der Durchführung und Mitwirkung einer legalen Abtreibung oder der Weigerung sich daran zu beteiligen beziehungsweise sie durchzuführen, benachteiligt werden. Je nach Eingriff kann es zu einer örtlichen Betäubung oder Vollnarkose kommen. Auch die Bestimmung der Blutgruppe ist in den Kosten bereits enthalten. Wenn Dein Rhesusfaktor negativ ist, gehört auch die Rhesusspritze zu den Leistungen, ebenso wie eine Nachbetreuung. Du solltest die Kosten der Abtreibung wohlüberlegt mit in die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch einfließen lassen.