Abtreibung Kosten

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Abtreibung Kosten

Abtreibung Kosten

Es gibt mehrere Gründe, warum eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lässt. Allen voran aber liegt eine schwerwiegende Entscheidung. Die Kosten für den Abbruch werden unterschiedlich berechnet. Bei medizinischer Indikation zahlt die Kosten die Krankenkasse.

Abtreibung Kosten

Normalerweise ist eine Schwangerschaft ein glückliches Erlebnis für eine Frau. Aber es gibt mehrere Gründe, die eine Austragung des Kindes nicht erlauben. Zu unterscheiden ist zwischen der medizinischen Indikation und der sozialen Indikation. Wer die Kosten für eine Abtreibung trägt, ergibt sich aus den Voraussetzungen für den Abbruch.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch, ohne dass eine medizinische oder rechtswidrige Indikation vorliegt, grundsätzlich rechtswidrig.

Es gibt aber Bedingungen, kann eine Abtreibung dennoch ermöglicht werden, ohne dass eine strafrechtliche Verfolgung in Gang kommt.

  • Eine Schwangere muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung aufsuchen.
  • Ein Beratungsschein wird ausgestellt.
  • Der Zeitraum zwischen Beratung und Abtreibung hat einige Tage zu betragen.
  • Ein Arzt muss die Abtreibung durchführen.
  • Die 12. Schwangerschaftswoche darf nicht überschritten sein.

Die medizinische Indikation

Zuerst einmal gibt es die medizinische Indikation, wobei ein Abbruch notwendig wird. Wenn Behinderungen, Fehlbildungen oder andere Schädigungen des Ungeborenen zu sehen oder zu befürchten sind. Stellt die Fortsetzung der Schwangerschaft ein Risiko für die körperliche als auch für die seelische Gesundheit der Frau dar, so würde das im Bereich der medizinischen Indikation liegen. Liegen bestimmte Erkrankungen der Mutter vor oder steht die Einnahme von bestimmten Medikamenten fest, so sind das ebenfalls Gründe für eine Abtreibung.

Die kriminologische Indikation

Davon ist die Rede, wenn eine Frau beispielsweise vergewaltigt wurde und das Kind nicht austragen will. Diese Indikation muss ein ärztliches Attest bestätigen. Der Arzt, der das Attest ausstellt, darf aber den Abbruch nicht vornehmen. Soziale Indikation Soziale und wirtschaftliche Faktoren spielen oftmals eine Rolle zum Schwangerschaftsabbruch. Wenn Frauen um ihre Existenz fürchten müssen, sich noch in einer Ausbildung befinden und Angst haben diese nicht beenden zu können oder den Arbeitsplatz zu verlieren. Ebenso können Gründe schwerwiegenden partnerschaftlichen oder familiären Problemen den Abbruch erlauben.

Zuständige Beratungsstellen

Keineswegs wird eine Frau die Entscheidung ihr Kind nicht auszutragen, leichtfertig treffen. Auch wenn vorgenannte Indikationen nicht vorliegen, muss eine anerkannte Beratungsstelle kontaktiert werden. Diese Beratung ist kostenlos. Mitarbeiter dieser Stellen beraten Frauen bei ihrer Entscheidung und über den rechtlichen Aspekt, auch was die Kosten betrifft. #

Kosten für die Abtreibung

Wer die Kosten für den Abbruch übernimmt, wird von den Voraussetzungen für diesen abhängig gemacht. Wenn eine medizinische oder soziale Indikation vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Abtreibung KostenKosten ohne Indikation Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, dem wird nur ein kleiner Teil der Kosten mit Krankenschein vergütet, wenn – ärztliche Beratung vor dem Abbruch vorliegt – ärztliche Leistungen und Medikamente davor und danach, wobei der Schutz der Gesundheit vordergründig ist – falls notwendig, Behandlung von Komplikationen Für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht bezahlt.

Die zu zahlenden Kosten betragen etwa 200 bis 570 Euro je nach Versicherung, Methode und Praxis. (Laut Recherche bis zu 800 Euro). Ist eine stationäre Aufnahme notwendig, muss ein Tagessatz selbst bezahlt werden. Abtreibung Kosten. Wer nur ein geringes Einkommen hat, (derzeit sind das 1.075 Euro netto, die Grenze erhöht sich für jedes Kind, das mit im Haushalt lebt, um 254 Euro, ebenfalls bei Mieten von mehr als 315 Euro, maximal bis 315 Euro) der kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland in dem gelebt wird, der Antrag aber muss bei der Krankenkasse gestellt werden.

Dabei muss die Kostenübernahme vor dem Abbruch bei der Krankenkasse gestellt werden und das auch schriftlich bestätigen lassen. Diese Zusage benötigt die Arzt/Ärztin, der/die den Eingriff ausführen soll. Der Abbruch braucht in diesem Fall nicht begründet zu werden. Die Krankenkasse kann aber verlangen, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offengelegt und glaubhaft gemacht werden. Ob nun die Krankenkasse den Eingriff letztendlich übernimmt, hängt dann von der Höhe des eigenen Einkommens ab.

Die Vermögensverhältnisse oder das Einkommen vom Ehemann, den Eltern oder anderen Unterhaltspflichtigen spielt dabei keine Rolle. Auch wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, kann die Kostenübernahme des Eingriffs, wahlweise bei einer gesetzlichen Kasse am jeweiligen Wohnort beantragen. Auch hier gibt es wieder Voraussetzungen zu erfüllen. Das Einkommen und Vermögen muss unterhalb der gesetzlichen Grenze liegen oder die Frau bezieht Sozialhilfe oder ist Asylbewerberin. Genaue Informationen über die im Einzelfall fälligen Kosten und auch über das Verfahren, kann man über die anerkannten Beratungsstellen oder bei einer Krankenkasse erhalten. Abtreibung KostenLohnfortzahlung Wer nach dem Schwangerschaftsabbruch krank geschrieben wird, hat Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Wie bei anderen Erkrankungen auch, braucht man dem Arbeitgeber keine Informationen über das Fehlen zu nennen. Abtreibung KostenKosten mit Indikation Wenn die Schwangerschaft für die Frau ein schweres Problem darstellt, entscheidet sie sich eventuell für einen Abbruch.

Der Abbruch ist bis zur 12. Woche in Deutschland rechtswidrig, aber straffrei. Die Schwangerschaft lässt einen schwerwiegenden Konflikt entstehen? Dann sollte die Frau sich schnell an einen Arzt oder an eine Schwangerschaftsberatung wenden. Manchmal ist auch die Begleitung mit dem Partner hilfreich. Diese Schwangerschaftsberatungsstellen garantieren, dass der Abbruch nicht strafrechtlich verfolgt wird. Da der Eingriff die meisten Frauen körperlich und seelisch mitnimmt, ist es eine Notfallmaßnahme und keine Verhütungsmethode. Die Rechtslage: Die Beratungsregeln in Deutschland sagen aus, dass ein Schwangerschaftsabbruch generell rechtswidrig ist, aber wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, bleibt er straffrei.

Die schwangere Frau muss den Schwangerschaftsabbruch verlangen. Der behandelnde Arzt muss durch eine Bescheinigung nachweisen, dass sich die Schwangere mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer Beratungsstelle hat beraten lassen. Der Abbruch muss von einem Arzt/Ärztin vorgenommen werden. Die 12. Woche darf nicht überschritten sein. Die Arzt/Ärztin der die den Abbruch durchführt, kann nicht die Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen. Besteht eine medizinische Indikation, so kann der Abbruch auch noch nach der 12. Woche erfolgen. Ist die Frau vergewaltigt worden oder es bestand ein sexueller Missbrauch, bei dem das Mädchen noch nicht 14 Jahre alt war, fällt der Abbruch unter die kriminologische Indikation. Abtreibung Kosten

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch

Der medikamentöse Abbruch erfolgt unter strengster ärztlicher Beobachtung. Dabei sind die gesundheitlichen Risiken, geringer als bei einem operativen Eingriff. Der Schwangerschaftsabbruch kann bis zum Ende der 9. Woche durchgeführt werden. Das Medikament mit dem der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, kann bis zum 63. Tag nach der letzten Regelblutung eingesetzt werden. Das Medikament kann man nicht in Apotheken erhalten, es wird nur in berechtigen Einrichtungen unter strengster ärztlicher Kontrolle gegeben. Es ist nicht zu verwechseln mit der Pille danach. Dieses Präparat hat den Wirkstoff Mifepriston, das die Wirkung des Progesteron hemmt. Zudem wird dadurch der Gebärmutterhals erweicht und geöffnet. Hat die Frau das Mittel eingenommen, so kann sie die Praxis oder die Klinik verlassen. Danach werden bis 48 Stunden später, ebenfalls unter ärztlicher Aufsicht, Prostaglandine als Zäpfchen oder als Tablette verabreicht. Das wehenfördernde Präparat wird danach eine Fehlgeburt auslösen. Dieser hormonelle Abbruch gilt als körperlich schonend. Allerdings kann es beim medikamentösen Abbruch zu seelischen Belastungen kommen. Vergleichsweise zum operativen Abbruch ist es doch ein langer Vorgang, dessen die Frau sich voll bewusst ist. Die gesetzlichen Regelungen haben auch für den medikamentösen Abbruch Gültigkeit. Laut Recherche werden für diese Methode bis zur 10. Schwangerschaftswoche 530 Euro berechnet, danach 570 Euro.

Darin wären alle Kosten enthalten, einschließlich der Bestimmung der Blutgruppe. Abtreibung KostenAls Nebenwirkungen können Unterleibsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Kreislaufprobleme einer Blutung, die bis zu 12 Tagen andauern können. Manchmal müssen diese Blutungen ärztlich behandelt werden. Die Kosten bei privater Abrechnung sind so hoch, wie die bei einem instrumentellen Abbruch. Auch hier werden die Kosten, bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation von den Kassen übernommen.

Die Methoden Um eine Schwangerschaft abzubrechen, gibt es zwei Methoden und zwar der operative und der medikamentöse Eingriff. Der operative Eingriff wird unter örtlicher Betäubung oder einer kurzen Narkose durchgeführt. In aller Regel wird dies ambulant gemacht, die Frau kann danach wieder nach Hause gehen. Kommt ein medikamentöser Abbruch in Frage, so nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht Präparate ein, die nach zwei bis drei Tagen zu einer Fehlgeburt führen. Ist eine Schwangerschaft bereits in der 22. Woche, wobei das Kind außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wäre, wird die Methode des Fetozids ausgeführt.

Die Kosten Die Kosten der Abtreibung bei medizinischer oder kriminologischer Indikation übernehmen die Krankenkassen. Die Kosten können sich beim operativen bzw. medikamentösen Abbruch auf 300 bis 400 Euro belaufen, wobei die sich von Praxis und Methode unterschiedlich ausfallen können. Wenn Frauen kein oder nur ein kleines Einkommen haben, besteht Anspruch auf Übernahme der Kosten bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. Diese Kosten trägt das jeweilige Bundesland.

Beantragt werden die Kosten allerdings bei der Krankenkasse. Die Leistungen bewegen sich in den Kosten des Abbruchs selbst und die medizinische eventuelle Nachbehandlung bei einem schwierigen Verlauf. Alle anderen Kosten wie Untersuchung, die Feststellung der Schwangerschaft oder eventuelle Komplikationen werden von der Kasse übernommen. Abtreibung KostenKostenübernahme bei sozial Schwachen Sind die Kosten nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz der schwangeren Frau nicht zuzumuten, kann in besonderen Fällen das Land die Kosten übernehmen.

Voraussetzungen: Diese Kostenübernahme greift bei nicht rechtswidrigen Abbrüchen, sobald die Frau keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die persönlichen Einkünfte dürfen monatlich maximal 1.075 Euro betragen, dazu 254 Euro für jedes Kind, das im Haushalt lebt. Außerdem kann die Frau ein verwertbares Vermögen, das kurzfristig abrufbar ist, zur Verfügung stellen. Einkünfte von Ehemann, Eltern oder Lebenspartner werden nicht berücksichtig. Die schwangere Frau erhält eine der Leistungen: Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II), Ausbildungsförderung der Anordnung der Bundesagentur für Arbeit über individuelle Förderungen der Ausbildung oder aber Arbeits- und Berufsförderung Behinderter, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerbeleistungsgesetz.

Wohnt die Frau in einem Heim oder einer anderen Einrichtung und die Kosten tragen für die Unterbringung Träger der Sozialhilfe oder der Jugendhilfe. Abtreibung KostenWeitere Sonderregelung Übersteigen die Kosten der Unterkunft für Frau und Kinder 315 Euro, so wird sich die Einkommensgrenze um den Mehrbetrag, aber höchstens um 315 Euro erhöhen, im ganzen Bundesgebiet. Der Antrag Die Übernahme der Kosten müssen immer bei der Krankenkasse beantragt werden. Danach rechnen die Krankenkassen mit den Ländern ab. Wer nicht krankenversichert ist, der stellt normalerweise den Antrag bei der AOK.

Die Kasse fertigt einen Berechtigungsschein, auf Antrag, aus. Damit kann die Frau zum Arzt ihrer Wahl gehen. Die Kasse ist nicht berechtigt, den Grund des Abbruchs zu erfahren, es sind nur Auskünfte über das persönliche Einkommen gestattet. Die Übernahme der Kosten muss vorher genehmigt werden, werden Anträge im Nachhinein gestellt, so werden diese nicht angenommen.  Anspruch auf Entgeltfortzahlung Bei jedem ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch besteht Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen durch den Arbeitgeber. Dabei ist es unabhängig ob es ein rechtswidriger/straffreier Abbruch ist oder nicht rechtswidrig.

Wer hilft? Auskünfte geben Ärzte, Gesundheitsämter, Krankenkassen und Schwangerschaftsberatungsstellen. Anzumerken ist, dass das Sozialamt keine Hilfe bei Schwangerschaftsabbrüchen gewährt. Auskünfte für den Einzelnen erteilt das Sozialamt. 

Abtreibung Kosten
Körperliche und Psychische Risiken im Zusammenhang mit einer Abtreibung
Risiken Kosten einer Abtreibung
Written by: Rosa-Maria Sa, 32, Wien Stadt
Date Published: 07/14/2015
Die Übernahme der Kosten muss vorher genehmigt werden, werden Anträge im Nachhinein gestellt, so werden diese nicht angenommen. Anspruch auf Entgeltfortzahlung Bei jedem ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch besteht Entgeltfortzahlung
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Stefanie Weinberger

Mein Name ist Stefanie und ich bin seit über 7 Jahren Arzthelferin in einer Praxis. Bitte reagiere nicht panisch, wenn Du ungewollt schwanger wirst, wir beraten dich gerne kostenlos. Du kannst uns über folgende E-Mail Adresse erreichen: direktberatung@virtuelle-assistenz.at.

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